Eigentlich sollte die Volume 2 der „Irem Collection“ bereits im ersten Quartal 2024 erscheinen. Wie ININ Games auf seinen verschiedenen Social Media-Kanälen schreibt, wird sich die Veröffentlichung der „Irem Collection Volume 2“ jedoch noch ein wenig hinziehen. Grund dafür sind verschiedene Probleme, die die „Irem Collection Volume 1“ plagen und erst einmal mit einem Update behoben werden sollen. Ein neuer Veröffentlichungszeitraum wurde bisher aber nicht genannt.

Die „Irem Collection Volume 2“ beinhaltet Neuauflagen der Shoot ’em up-Klassiker „Gun Force“, „Gun Force II“ und „Air Duel“. Erscheinen soll die Spielesammlung sowohl digital, als auch in einer physischen Variante für PlayStation 4, PlayStation 5, Xbox One, Xbox Series X/S und Nintendo Switch. Für die physische Version ist Strictly Limited Games wieder an Bord und bringt verschiedene limitierte Versionen der Sammlung auf den Markt. Wenn ihr mehr zu den Inhalten der limitierten Special- Versionen der „Irem Collection Volume 2“ erfahren wollt, dann habe ich euch hier noch einmal meine News zur damaligen Ankündigung verlinkt.

Nicht noch einmal

Die „Irem Collection Volume 1“ wurde letztes Jahr im November veröffentlicht. Leider hat die Version einige Probleme. So funktionieren unter anderem mehrere Achievements und Quality of Live-Features nicht. Diese Fehler sollen nun erst einmal behoben werden.

ININ Games will gleichzeitig auch Fehler in der Volume 2 vermeiden und überprüft diese nun auch dahingehend noch einmal genauer. Das heißt, Fans der Shoot ’em up-Klassiker „Gun Force“, „Gun Force II“ und „Air Duel“ müssen sich noch ein wenig gedulden. Aber man kann sich die Zeit ja auch mit der gelungenen „Irem Collection Volume 1“ vertreiben, denn nicht ohne Grund hat die erste Sammlung in unserem Test sehr gut abgeschnitten.

Habt ihr die „Irem Collection Volume 1“ gespielt und wenn ja, sind euch die Fehler aufgefallen?

Bild: ININ Games

Kommentar hinterlassen

Anmerkung oder Frage schreiben

Jeder Beitrag wird von Hand freigeschaltet. Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar und ggf. Ihrer Website gespeichert wird.